müsste die BÜSUMER KRABBE doch eigentlich auch können!
Sie erhielt jetzt die offizielle Bezeichnung "geschützte geografische
Angabe" und darf das blau-goldene Siegel tragen. Dies bestätigt, dass
Lebensmittel eng mit einer bestimmten Region verbunden sind.
Wie z.B. Holsteiner Katenschinken, Lübecker Marzipan und unser
Dithmarscher Kohl.
Damit werden regional bedeutsame Produkte vor Nachahmung
geschützt. Vor rund 10 Jahren startete die CDU schon einmal den Versuch,
die Büsumer Krabbe dem europaweiten Herkunftsschutz zu unterstellen,
damals leider vergeblich.
Der GLÜCKSTÄDTER Matjes hat uns inspiriert jetzt einen neuen Anlauf
zu wagen, denn "so ganz nebenbei" wäre unsere europaweit geschützte
BÜSUMER KRABBE auch noch eine Super-Werbung für unser schönes
Nordseeheilbad.
Der Hauptausschuss wird sich in seiner
Sitzung am 7. Juli mit dem Thema befassen.
Empfehlen Sie uns!