Was der Glückstädter Matjes kann,

18.06.2015

müsste die BÜSUMER KRABBE doch eigentlich auch können!
Sie erhielt jetzt die offizielle Bezeichnung "geschützte geografische

Angabe" und darf das blau-goldene Siegel tragen. Dies bestätigt, dass

Lebensmittel eng mit einer bestimmten Region verbunden sind.

Wie z.B. Holsteiner Katenschinken, Lübecker Marzipan und unser

Dithmarscher Kohl.

Damit werden regional bedeutsame Produkte vor Nachahmung

geschützt. Vor rund 10 Jahren startete die CDU schon einmal den Versuch,

die Büsumer Krabbe dem europaweiten Herkunftsschutz zu unterstellen,

damals leider vergeblich.

Der GLÜCKSTÄDTER Matjes hat uns inspiriert jetzt einen neuen Anlauf

zu wagen, denn "so ganz nebenbei" wäre unsere europaweit geschützte

BÜSUMER KRABBE auch noch eine Super-Werbung für unser schönes

Nordseeheilbad.

Der Hauptausschuss wird sich in seiner

Sitzung am 7. Juli mit dem Thema befassen.