Pressemitteilung CDU Büsum 20.03.2018

28.03.2018

Pressemittelung CDU Büsum 20.032018

Thema: CDU Sondernutzungsbedingungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Gespräch mit den Vertretern des Gewerbe- und Wirtschaftsvereins sowie von Handel und Gastronomie betreffend die Sondernutzungsbedingungen auf öffentlichen Verkehrsflächen.

Die erweiterte CDU Fraktion hat in ihrer Sitzung vom 19.03.2018 einstimmig beschlossen:

• Es war ein Fehler, vor Beschlussfassung betreffend die Richtlinien der Gemeinde Büsum über die Sondernutzungsbedingungen auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung und Umwelt vom 01.02.2018 nicht das Gespräch mit den WGV und Vertretern der betroffenen Einzelhandels- und Gaststättenbetriebe gesucht zu haben.

• Es besteht weiterhin Regelungsbedarf, da einzelne Betriebe sich nicht an die Vorgaben Richtlinien halten und dadurch den Fußgängerstrom durch die Alleestr. / Hohenzollenstr. und vor allem die Rettungswege beeinträchtigen.

• Die Notwendigkeit zur Einhaltung der strikten Vorgaben -nutzbare Fläche 3m ab Hausfront bis max. zur Regenrinne- muss in Einklang gebracht werden mit den berechtigten Interessen der Gewerbetreibenden, durch Außengastronomie und Präsentation von Waren die Fläche wirtschaftlich zu nutzen.

• Da dieser Aspekt bei den Beschlussfassungen im Ausschuss vom 04.02.2018 und in den Gemeindevertretungen vom 27.02.2018 nicht ausreichend berücksichtigt wurde, regen wir an, den GV-Beschluss im Umlaufverfahren noch vor dem Osterfest insoweit aufzuhaben, als dass eine erhebliche Einschränkung der Nutzbarkeit der Sondernutzungsflächen die Folge wäre.

• Unseren Gästen möglichst viele Außenplätze in der Gastronomie anzubieten, liegt auch im Interesse der Gemeinde.

• Die Gewerbetreibenden unterwerfen sich einer „freiwilligen Selbst-kontrolle“ dahingehend, dass sie -mehr als in der Vergangenheit- darauf achten, dass die Vorgaben der Leitlinien eingehalten werden.

• Die Verwaltung wird beauftragt, die Einhaltung der Richtlinien, dabei insbesondere den Maximalabstand – konsequent zur kontrollieren und Verstöße zu ahnden.

• Eine „Entzerrung der Besucherströme“ ist erforderlich, wozu zeitnah als erster Schritt in den Bereich Einmündung Westerstr. bis zum Brunnenplatz den Fußgängern Vorrang geschaffen werden soll, wobei ein „Schritttempo – Fahrzeugverkehr“ möglich bleibt. Mittelfristig ist ähnliches in der Hafenstr. Durchzuführen und Am Fischerkai nach Fertigstellung des Hotelbaus eine Flaniermeile zu schaffen.

Ihre CDU Büsum