Sehr geehrter Herr Böcker,
wie bereits anlässlich meiner Rede zum CDU-Neujahrsempfang in Ihrer Gegenwart öffentlich kund getan,
hält die CDU-Fraktion die Überplanung einiger Gebiete im Innerortsbereich, für die bislang §34 BauGB gilt,
durch Aufstellung von Bebauungsplänen für erforderlich.
Bedauerlicherweise haben in der Vergangenheit einige Bauherren dokumentiert,
dass das Bestreben nach größtmöglicher wirtschaftlicher Nutzung eines Grundstückes städtebauliche Vernunft verdrängte.
Die diesbezüglichen Negativbeispiele sind uns allen bekannt und müssen hier nicht erwähnt werden.
Es ist bedauerlich, dass uns die Überforderung einiger Eigentümer zur Aufgabe bisheriger Liberalität zwingt.
Die steigenden Anforderungen einer zum Teil neuen Gästeklientelan Büsum als „Wohlfühlort“ machen es notwendig,
zukünftigbaulichem Wildwuchs und somit einer weiteren Ortsbildverschandelung entgegenzutreten.
Dieses wird in besonders sensiblen Gebieten (wir denken beispielsweise an den Bereich Bahnhofstraße,
Wilhelm-Külper-Straße,Johannsenallee, Hafenstraße, Oland, Otto-Johannsen-Straße) erforderlich werden.
Zur zeitnahen Vorbereitung dieses wichtigen Themas bitte ich,dieses Schreibens als Eingabe unter TOP 11
der Sitzung desAusschusses für Ortsentwicklung und Umwelt am 17.02.2016 zu behandeln.
Ziel ist die Vereinbarung eines Termins für eine Sondersitzung des Ausschusses, in der wir uns nur mit der
Bauleitplanung beschäftigen. Hierzu möge ein kompetenter Planer, der die Büsumer Verhältnisse kennt,
geladen werden, der sich u. a. zu Kosten, möglichen Umfang einzelner B-Plangebiete und zeitlichen
Prioritäten äußern möge.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung am17.02.2016.
Für die CDU-Fraktion
Timm Hollmann
Fraktionsvorsitzender
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